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   BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79   

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https://dejure.org/1981,2345
BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79 (https://dejure.org/1981,2345)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1981 - 5 AZR 953/79 (https://dejure.org/1981,2345)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1981 - 5 AZR 953/79 (https://dejure.org/1981,2345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlungsanspruch - Krankheitsfall - Verhinderungsfall - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 189
  • NJW 1982, 1664
  • VersR 1982, 681
  • JR 1982, 484
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 89/80

    Lohnfortzahlungsanspruch - Anspruch auf Lohnfortzahlung - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79
    Dazu verweist der Senat auf die Grundsätze, die er in dem eben falls am 2. Dezember 1981 verkündeten Urteil im Verfahren 5 AZR 89/80 aufgestellt hat, diese Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt.
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 218/78

    Lohnfortzahlungsanspruch - Verzicht - Kein Verzicht vor Fälligkeit - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79
    teile des Senats vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - und - 5 AZR 896/79 - [demnächst] AP Nr. 11 und 16 zu § 6 LohnFG [zu III 1 der Gründe bzw. II 1 der Gründe]).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 896/79

    Lohnfortzahlung - Entgeltfortzahlung - Kündigung - Arbeitsunfähigkeit - Ende der

    Auszug aus BAG, 02.12.1981 - 5 AZR 953/79
    teile des Senats vom 20. August 1980 - 5 AZR 218/78 - und - 5 AZR 896/79 - [demnächst] AP Nr. 11 und 16 zu § 6 LohnFG [zu III 1 der Gründe bzw. II 1 der Gründe]).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 270/97

    Ordentliche Kündigung (außerhalb KSchG)

    Regeln die Tarifpartner, daß aus Anlaß einer Arbeitsunterrechung wegen Krankheit nicht gekündigt werden darf, so kann bei einer Kündigung im unmittelbaren Anschluß an vorhergehende Arbeitsunfähigkeitszeiten der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß die Arbeitsunterbrechung wegen Krankheit bestimmendes Motiv des Arbeitgebers für die Kündigung war (im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur sog. Anlaßkündigung bei § 6 LFZG, vgl. u.a. Urteil vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 953/79 - AP Nr. 19 zu § 6 LohnFG).

    Dazu hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (seit BAGE 24, 1 = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG bis zum Urteil vom 2. Dezember 1981 - 5 AZR 953/79 - AP Nr. 19, aaO) entschieden, "aus Anlaß" beziehe sich auf den zur Kündigung bewegenden Grund; innerhalb der Ursachenkette müsse sich die Arbeitsunfähigkeit allerdings als eine die Kündigung wesentlich mitbestimmende Bedingung darstellen; sie müsse den entscheidenden Anstoß für den Entschluß des Arbeitgebers zum Ausspruch der Kündigung gegeben haben.

  • LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04

    Unterlassung einer Äußerung

    Die Unwahrheit muss der beweisen, der den Widerruf verlangt (vgl. BAGE 37, 189; BGH NJW 77, 1681; Palandt/Sprau, BGB, Einführung vor § 823 Rz 32).
  • LAG München, 03.08.1988 - 5 Sa 89/88

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers gegen

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  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 401/81
    Der Lohnfortzahlungsanspruch nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG hat deshalb den gleichen zeitlichen Umfang wie der Lohnfortzahlungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LohnFG (vgl. BAG 37, 189, 194 = AP Nr. 19 zu § 6 LohnFG, zu II 2 der Gründe).
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